befähigen
Ärzt:innenausbildung
Anmeldung Ärzt:innenausbildung 2026/29
Die Ausbildung richtet sich an Fach- und Assistenzärzt:innen sowie Medizinstudierende ab dem dritten Studienjahr. Sie ist als mehrjährige, berufsbegleitende Ausbildung mit acht Modulwochen konzipiert. Im Laufe der Ausbildung werden grundlegende Konzepte und praktische Fähigkeiten der Anthroposophischen Medizin vermittelt.
Anmeldeprozess und Aufnahme
Die Anmeldung erfolgt online. Mit dem Absenden der Anmeldung und der Anzahlung wird der Platz vorläufig reserviert.
Für die Aufnahme sind folgende Unterlagen per E-Mail an info@akademie-arlesheim.ch einzureichen:
ein einseitiges Motivationsschreiben,
ein ein- bis zweiseitiger Lebenslauf,
ein Foto für den Studierendenausweis.
Kurskosten
Fachärztin/-arzt CHF 14 000.-
Assistenzärztin/-arzt CHF 8 400.-
Studierende CHF 3’300.-
Die Kurskosten beinhalten die Teilnahme an den Modulen inkl. Pausenverpflegung sowie Zugriff auf alle Lernmaterialien und die Online-Mediathek. Allfällige Kosten für Anreise, Übernachtung und Hauptmahlzeiten sind selbst zu tragen.
Der Restbetrag der Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – in zwei jährlichen Raten zu begleichen.
Anmeldeprozess und Aufnahme
Die Anmeldung erfolgt online. Mit dem Absenden der Anmeldung und der Anzahlung wird der Platz vorläufig reserviert.
Für die Aufnahme sind folgende Unterlagen per E-Mail an info@akademie-arlesheim.ch einzureichen:
ein einseitiges Motivationsschreiben,
ein ein- bis zweiseitiger Lebenslauf,
ein Foto für den Studierendenausweis.
Die Anzahlung gilt als Voraussetzung für die Platzreservation, begründet jedoch noch keinen Anspruch auf Teilnahme. Erst mit der schriftlichen Zusage durch die Akademie Arlesheim kommt die Aufnahme verbindlich zustande.
Kurskosten
Fachärztin/-arzt CHF 14 000.-
Assistenzärztin/-arzt CHF 8 400.-
Studierende CHF 3’300.-
Die Kurskosten beinhalten die Teilnahme an den Modulen inkl. Pausenverpflegung sowie Zugriff auf alle Lernmaterialien und die Online-Mediathek. Allfällige Kosten für Anreise, Übernachtung und Hauptmahlzeiten sind selbst zu tragen.
Der Restbetrag der Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – in zwei jährlichen Raten zu begleichen.